Wer auf einer Corona-Gästeliste im Restaurant einen falschen Namen angibt, muss ab morgen mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Das hat NRW-Gesundheitsminister Laumann heute (Mittwoch 30.9.) in Düsseldorf angekündigt. Wir haben am Nachmitttag bei der Geschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands Münsterland, Renate Dölling, nachgefragt, wie wichtig sie diese Vorgaben findet.
Die Kellner sollten direkt am Tisch auf die Gästeliste schauen – und gleich bei möglichen Fake-Namen nachhaken.
Wieviel Gäste in der Vergangenheit in Restaurants und Gaststätten im Münsterland falsche Namen angegeben haben, dazu konnte sie keine Angaben machen.