Die Allgemeinverfügung, die in Ahlen wegen Corona seit Anfang des Monats gilt, ist bis zum 30. November verlängert worden. Sie dient dem Schutz vor dem Virus und soll eine weitere Ausbreitung innerhalb der Bevölkerung verhindern: Weiterhin gilt also Maskenpflicht auf 16 Straßen, Wegen und Plätzen in Ahlen.
Und auch der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens ist erstmal bis Ende November untersagt. Mehr Informationen zur Allgemeinverfügung gibt’s auf www.ahlen.de
In der Stadt ist die Zahl der Corona-Infizierten inzwischen auf fast 300 gestiegen.