Bisher sind Lehrer in Nordrhein-Westfalen auf ihren Reisekosten für Schulfahrten sitzen geblieben. Gegen diese gängige Praxis hatte eine Lehrerin aus Beckum geklagt und jetzt durch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Recht bekommen.
Die Lehrerin aus Beckum arbeitet an der Ahlener Gesamtschule. Sie hatte bei der genehmigten Studienfahrt nach Berlin Auslagen von über 230 Euro, aber nur rund 28 Euro erstattet bekommen. Das wollte sie so nicht hinnehmen und hat geklagt und Recht bekommen. Die Fahrten seien nach der Wanderrichtlinie des Landes Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen, so die Bundesarbeitsrichter. Die gängige Praxis sei ein grober Verstoß des Landes gegen seine Fürsorgepflicht, urteilten sie.