Die Initiatoren des Warendorfer Bürgerbegehrens zum Stromnetz müssen von vorne anfangen. Die Unterschriftenlisten sind ungültig, hat sich jetzt herausgestellt - aus formalen Gründen. Unter anderem werde der 31. November als Datum genannt, den es jedoch gar nicht gibt. Außerdem werden auf den Listen fünf Vertrauenspersonen benannt - zulässig sind nach der NRW-Gemeindeordnung aber nur drei. Die bislang gesammelten 300 bis 400 Unterschriften sind infolgedessen ungültig. Jetzt soll das Bürgerbegehren neu gestartet werden, auch die Fragestellung wird möglicherweise verändert. Juristen sollen die neuen Unterschriftenlisten diesmal genauer prüfen. Die Initiatoren wollen mit dem Bürgerbegehren erreichen, dass das Warendorfer Stromnetz nicht von RWE betrieben wird. Als Alternative stehen die Stadtwerke Münster/Osnabrück und die Stadtwerke ETO aus Ennigerloh, Telgte und Ostbevern im Raum.