Seit dem vergangenen Sommer sind der Polizei bei uns im Kreis 66 Fälle von gefälschten Impfausweisen bekannt geworden.
In allen Fällen sind dazu Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, so eine Sprecherin der Kreispolizei.
Lange Zeit stand nicht fest, wie eine solche Fälschung sanktioniert wird. Inzwischen steht aber fest: befindet ein Gericht die mutmaßlichen Fälscher für schuldig, drohen ihnen als Einzeltätern bis zu zwei Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Wird die Fälschung als banden- oder gewerbsmäßig eingestuft, drohen drei Monate bis fünf Jahre Gefängnis.