Der Kreis Warendorf hat eine verschärfte Corona-Regelung für Treffen im privaten Bereich beschlossen. Sie gilt ab Montag (1. Februar) für diejenigen Städte und Gemeinden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 150 liegt, sofern sie nicht auf klar abgrenzbare Infektionsgeschehen (z.B. in Pflegeeinrichtungen) zurückzuführen ist. Das betrifft derzeit im Kreis ausschließlich die Stadt Ahlen.
In Ahlen dürfen ab Montag Haushalte nur noch Besuch von einer Person erhalten. Der erwachsene Besucher darf in Ahlen nur von betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden. Was im öffentlichen Bereich bereits gilt, wird damit also jetzt auch für den Privatbereich, für den landesweit eine entsprechende Empfehlung gilt, verbindlich geregelt. Der Kreis hat die Allgemeinverfügung mit der Regierungspräsidentin und dem Gesundheitsministerium abgesprochen.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist in Ahlen weiterhin hoch. Die 7-Tage-Inzidenz liegt seit Wochen deutlich über 200. Eine vom Kreis einberufene Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Stadt angehören, hat das Infektionsgeschehen in Ahlen analysiert. Das wichtigste Ergebnis: Oft erfolgten Ansteckungen im privaten Bereich.
Betroffen von den Infektionen seien überdurchschnittlich häufig Bürgerinnen und Bürger aus anderen Kulturkreisen, in denen der Familienzusammenhalt eine besondere Rolle spielt, berichtet Kreisdirektor Funke, der die Ahlener Arbeitsgruppe leitet.
Bei den Kontrollen der Kontaktbeschränkungen werde das zuständige städtische Ordnungsamt Unterstützung von der Polizei erhalten, sagte Landrat und Polizeichef Gericke.
Es gehe darum, die Alten und chronisch Kranken zu schützen und Kontakte möglichst zu vermeiden, die in vielen Bereichen geltende Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen, so der Landrat. Das gelte auch für Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Hier steht die Allgemeinverfügung: www.kreis-warendorf.de/fileadmin/50/AV_Inzidenz_%C3%BCber_150_kreisangeh_Kommunen.pdf