Wegen Zwangsprostitution, Körperverletzung und Freiheitsberaubung müssen zwei Bulgaren im Alter von 43 und 45 Jahren ins Gefängnis. Das Schöffengericht beim Amtsgericht in Ahlen hat sie zu zwei und drei Jahren Haft verurteilt. In der Beweisaufnahme kam das Gericht zum gleichen Ergebnis wie die Anklage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie hatte im Laufe der Verhandlung versucht, die geschädigte Frau als unglaubwürdig in ihren Aussagen darzustellen. Das Gericht aber glaubte der Frau. Einer der Angeklagten war auch einschlägig vorbestraft. Auch die Ergebnisse der Durchsuchungen seien ziemlich eindeutig gewesen. Zusätzlich zur Haftstrafe müssen die beiden Bulgaren der geschädigten Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zahlen.