Der Ortsverein Warendorf des Deutschen Roten Kreuzes bezieht Stellung – nach den Vorwürfen eines anonymen Hinweisgebers. Es ging um die Demütigung einer Patientin und um Mobbing in einer WhatsApp-Gruppe. Es sei leider vorgekommen, dass einzelne Auszubildende Fehler gemacht hätten, hieß es am Nachmittag vom Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins, Jens Peters, in einer schriftlichen Stellungnahme. Das bedaure er sehr.
Der Sachverhalt im vergangenen Jahr sei unverzüglich und gründlich aufgearbeitet worden, teilte uns der Warendorfer DRK-Chef mit. Ja, es habe ein Fehlverhalten von zwei Auszubildenden in einem Klinikpraktikum gegeben. Es handelte sich demnach aber nicht um eine psychiatrische Klinik in Münster und auch nicht um eine fixierte Patientin, betonte Jens Peters.
Der Fall wurde aufgearbeitet, gemeinsam mit den Beteiligten und Betroffenen. Ein Schulverweis erfolgte nicht, die betroffenen Auszubildenden wurden bis zur Klärung des Sachverhalts freigestellt. Ob es arbeitsrechtliche Konsequenzen gab: dazu könne sich der DRK-Ortsverein Warendorf nicht äußern.
Zur rechtssicheren Abwicklung wurden ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen. Auch der Mobbing-Vorwurf in einer privaten WhatsApp-Chat-Gruppe wurde straf- und arbeitsrechtlich bewertet.
Tagtäglich erbringen alle Mitarbeitenden des Rettungsdienstes im Kreis Warendorf einen hervorragenden Dienst für die Menschen. Die DRK-Leitung hätte alle nach Bekanntwerden der Vorfälle nochmals sensibilisiert, dass sie sich bei Bedarf an Vertrauenspersonen aus unterschiedlichen DRK-Bereichen wenden könnten.
Desweiteren heißt es in der Stellungnahme:
"Als Arbeitgeber haben wir alles getan, um allen Beteiligten unter Klärung der persönlichen Verhältnisse die weitere Teilnahme an der Ausbildung zu ermöglichen.
Unsere Mitarbeitenden wurden zeitnah, unter Einhaltung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten, über diese Umstände informiert. Wir bedauern das Fehlverhalten unserer Auszubildenden sehr.
Es wurde durch Führungs- und Leitungskräfte keinerlei Redeverbot ausgesprochen. Ganz im Gegenteil: Es wurde immer klar kommuniziert, dass bei Bedarf Vertrauenspersonen aus unterschiedlichen Bereichen des DRK, einschließlich des Ehrenamtes, kontaktiert werden können und dies ausdrücklich erwünscht sei. Selbstverständlich kann eine Weitergabe von Informationen auch anonym erfolgen, so dass sichergestellt ist, dass interne Vorwürfe in jedem Fall bearbeitet werden.
Weder Führungskräfte noch die Vorsitzenden des Betriebsrates wurden darauf angesprochen, dass mit bestimmten Auszubildenden kein Fahrzeug gemeinsam besetzt werden solle. Zu keinem Zeitpunkt wurden arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.
Die Beziehung zwischen einem Praxisanleiter und einer Auszubildenden ist uns bekannt. Nach Kenntniserlangung haben wir umgehend betriebliche Maßnahmen eingeleitet, um alle Beteiligten zu schützen und Interessenskonflikte zu verhindern, damit persönliche Abhängigkeiten oder Vorteilsgewährungen ausgeschlossen sind. Die beteiligten Personen sind volljährig und älter als 25 Jahre."
Foto: Symbolfoto