Wegen Steuerhinterziehung und anderer Wirtschaftsdelikte soll ein 53-jähriger Beckumer zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft hat das vor dem Landgericht Bielefeld gefordert. Heute wurden die Plädoyers gehalten.
Allein die Steuerdelikte des Beckumers summieren sich auf etwa ein halbe Million Euro. Dazu soll er für mehrere Geschäftspartner Anlagegeschäfte gemacht haben, für die er keine Zulassung hatte. Einer der Geschäftspartner habe dabei etwa 600.000 Euro verloren.
Weitere Anklagepunkte: ein mit falschen Sicherheiten erschwindeltes Darlehen, Zweckentfremdung von Firmengeldern als Geschäftsführer einer GmbH und eine verschleppte Insolvenz. Die ein Jahr und elf Monate Haft sollen nach dem Plädoyer für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verteidigung forderte ein „angemessenes“ Urteil, ohne sich dabei auf die Höhe der Strafe festzulegen. Das Urteil vom Landgericht Bielefeld gibt es am Freitag.