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Jenny Heimann
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Berechtigungsscheine für FFP-2-Masken noch schnell einlösen

Die ersten Berechtigungsscheine für FFP2-Masken, die der Bund an über 60-Jährige und an Menschen aus einer Risikogruppe ausgegeben hat, können nur noch heute und morgen eingelöst werden. Laut Apothekerverband Westfalen-Lippe verfallen diese Coupons ab dem 1. März.

Weil das Monatsende auf einen Sonntag fällt und sonntags – im Notfallbetrieb – keine Masken ausgegeben werden, endet die Frist schon einen Tag früher. Ab März dürfen Apotheken diese Coupons nicht mehr entgegennehmen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Hartz-IV Empfänger haben noch bis zum 6. März Zeit, heißt es vom Apothekerverband.

Die zweite Gutscheinreihe für weitere sechs Masken gilt dann bis zum 15. April – und zwar für alle.

Der Eigenanteil pro Coupon liegt bei zwei Euro. Einen Anspruch haben Menschen über 60 und Risikopatienten.