Unternehmen im Kreis Warendorf bekommen künftig leichter Überbrückungshilfen. Der Bund hat die Bedingungen verbessert, teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup mit.
So wird die Überbrückungshilfe bis Ende des Jahres verlängert. Weitere Verbesserungen: Der Kreis der berechtigten Unternehmen wird erweitert und die Fördersätze deutlich angehoben. Viele kleine und mittelständische Betriebe im Kreis Warendorf hatten die Ausgestaltung der Corona-Hilfen kritisiert. Daraufhin hatte Daldrup das Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf gesucht und die Kritik an die zuständigen Bundesministerien in Berlin weitergeleitet.
Unter anderem können künftig auch Betriebe Hilfen beantragen, die einen weniger massiven Umsatzeinbruch erlitten haben. Konkret sind Unternehmen antragsberechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 im Vergleich mit den entsprechenden Monaten im Vorjahr zu verzeichnen haben, oder die im gleichen Zeitraum insgesamt im Durchschnitt ein Umsatzminus von mindestens 30 Prozent.
Bislang war nur antragsberechtigt, wer im April und Mai einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr nachweisen konnte.
Darüber hinaus entfallen künftig die geltenden Höchstgrenzen für Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe von bislang 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigte und 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigte. Außerdem wird die Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten verdoppelt.
Auch die Fördersätze werden erhöht. Der höchstmögliche Zuschuss lag bisher bei 80 Prozent der Fixkosten. Die maximale Fixkostenerstattung steigt beträgt nun 90 Prozent. Auch die Fördersätze für Unternehmen, die weniger gravierende Umsatzeinbußen verkraften mussten, werden deutlich angehoben, heißt es aus dem Bundestagsbüro von Bernhard Daldrup in Berlin.