Mehr Freiheiten für die Menschen im Kreis Warendorf und das Ende der Ausgangssperre – ab Montag tritt die Corona-Notbremse des Bundes bei uns im Kreis außer Kraft. Die Sieben-Tage-Tage-Inzidenz liegt dann seit fünf Werktagen unter der Marke von 100. Diese Lockerungen gelten ab Montag:
Allgemein:
Die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr ist aufgehoben.
Das Schnelltestergebnis muss nicht mehr tagesaktuell sein. Es darf höchstens 48 Stunden alt sein.
Vollständig geimpfte und genesene Menschen müssen generell keinen Schnelltest vorlegen, sollten aber ihren Impfausweis oder die Bescheinigung des Gesundheitsamtes bei sich tragen.
Außengastronomie und Hotellerie:
Dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Schnelltest der Besucher. Hotels, Pensionen etc. dürfen höchstens 60 Prozent ihrer Zimmer belegen.
Einzelhandel:
Alle Geschäfte geöffnet. Keine Terminvereinbarung mehr nötig. Für Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, wird ein negativer Schnelltest benötigt.
Friseurbesuche und körpernahe Dienstleistungen:
Kein negativer Schnelltest mehr nötig. Das Gleiche gilt für andere körpernahe Dienstleistungen.
Kontaktbeschränkungen:
In der Öffentlichkeit erlaubt sind wieder Treffen von zwei Hausständen mit bis zu fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre und Geimpfte zählen hierbei nicht mit.
Kunst und Kultur:
Konzerte sowie Theater und Kinovorstellungen unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich. Außerdem ist der Besuch von Museen, Kunstaustellungen etc. nach vorheriger Terminbuchung möglich.
Musikunterricht:
Für Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre wieder zulässig. In Innenräumen für Gruppen bis fünf Personen, im Freien bis höchstens 20 Personen.
Sport:
Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen. Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre. Auch Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis sind wieder erlaubt. Maximal 500 Personen, Sitzplan erforderlich.
Schwimmkurse für Kinder dürfen in Hallenbädern mit bis zu fünf Kindern stattfinden. In Freibädern dürfen höchstens 20 Kinder am Schwimmunterricht teilnehmen. Darüber hinaus dürfen Freibäder mit Personenbegrenzung zur Sportausübung öffnen. Voraussetzung auch hier ein negativer Schnelltest der Besucher. Die Liegewiesen bleiben geschlossen.
Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 sind weitere Lockerungen möglich!