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Marlene Sokoll
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Einhellige Kritik aus Ahlen an verschärften Corona-Regeln

In Ahlen reagieren Vertreter der Ratsfraktionen mit Empörung auf die neue Allgemeinverfügung im Kampf gegen Corona – und das parteiübergreifend. In Ahlen dürfen ab Montag, dem 1. Februar, Haushalte nur noch Besuch von einer Person erhalten. Der erwachsene Besucher darf in Ahlen nur von betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.

Mit "großer Überraschung" hat darauf die CDU-Fraktion im Ahlener Rat reagiert – sie hält die Reaktion für „nicht angemessen“ angesichts der Ahlener Zahlen. Die vom Landrat festgelegte Inzidenzzahl von 150 als Grenze für die Maßnahmen sieht der Fraktionsvorsitzende, Peter Lehmann, als frei gegriffene Zahl an, die für die Fraktion nicht nachvollziehbar sei. Ohnehin hätte man sich für die Bürgerinnen und Bürger eine längere Vorbereitungszeit gewünscht.

Die SPD in Ahlen lehnt die erlassenen privaten Kontaktverbote ebenfalls ab und teilt nach eigener Aussage diese Haltung mit CDU, FDP, BMA und B90/Grünen. „Das Eindringen in den privaten Raum kann und muss als letztes Mittel „Ultima Ratio“ sein, es müssen vorher alle anderen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sein“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Sebastian Richter. Er kritisierte auch Ahlens Bürgermeister Berger und bezeichnete ihn als „offensichtlich überfordert“: die Stadt habe die Einhaltung der Maßnahmen nicht genug kontrolliert.
Werning verwies zudem auf kontinuierlich sinkende Zahlen in Ahlen. Noch am 13. Januar sei eine 7-Tage-Inzidenz von 340 bei 253 aktiven Fällen in Ahlen festgestellt worden, jetzt sei es eine Inzidenz von 201 bei 170 Fällen. „Der aktuelle Zeitpunkt dieser Maßnahme ist neben den nicht ausgeschöpften städtischen Maßnahmen völlig unnachvollziehbar“, so Werning abschließend.

Die FDP stimmt in die Kritik mit ein. Die Allgemeinverfügung des Landrates gebe der Polizei und den Ordnungsbehörden ab Montag Zugang zur privaten Wohnung der Bürgerinnen und Bürger. Eric Fellmann, der Fraktionsvorsitzende der FDP in Ahlen, sagte dazu: „Die Unversehrtheit der Wohnung ist grundgesetzlich geschützt und ein sehr hohes Gut in unser Gesellschaft. Die Allgemeinverordnung des Landrats ist rechtlich fragil und mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig.“. Die FDP halte es für geboten, dass alle bisherigen Maßnahmen konsequent durchgesetzt werden, bevor neue in Erwägung gezogen werden.

Der Kreis Warendorf hatte die verschärfte Corona-Regelung für Treffen im privaten Bereich am Samstag beschlossen. Sie gilt ab Montag (1. Februar) für diejenigen Städte und Gemeinden, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 150 liegt, sofern sie nicht auf klar abgrenzbare Infektionsgeschehen (z.B. in Pflegeeinrichtungen) zurückzuführen ist. Das betrifft derzeit im Kreis ausschließlich die Stadt Ahlen.

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