Ein Jahr nach der Geiselnahme im Gefängnis in Münster hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten eingestellt. Der Einsatz der Schusswaffen sei rechtmäßig gewesen, sagt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.
Der Geiselnehmer hatte damals in der JVA eine 29-jährige Auszubildende in seine Gewalt gebracht und war nach gut drei Stunden von SEK-Beamten erschossen worden. Nach einem Bericht des NRW-Justizministeriums war er mit einem 14,5 Zentimeter langen und an beiden Seiten angspitzten Zahnbürstenstiel am Hals der Geisel auf die Beamten zugegangen.
Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist inzwischen Beschwerde von Angehörigen des erschossenen Häftlings eingelegt worden. Sie werde derzeit geprüft, hieß es.