Ein 26-jähriger Flüchtling aus Warendorf ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Damit blieb das Schwurgericht des Landgerichts Münster knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte fünf Jahre gefordert. Der Mann hatte in einer Flüchtlingsunterkunft in Warendorf einen Mitbewohner mit 30 Messerstichen schwer verletzt, fünf davon trafen das Opfer in die Brust. Das war im August vergangenen Jahres. Ein langer Streit ging dem voraus. Angeklagt war der 26jährige Marokkaner ursprünglich sogar wegen versuchten Totschlags. Das war im Laufe des Prozesses vom Tisch. Der Angeklagte habe sich bewusst entschieden, nicht weiter auf seinen Landsmann einzustechen, um ihn zu töten, so der Sprecher des Landgerichts Münster. Deswegen ging es nur um gefährliche Körperverletzung. Das Opfer konnte sich noch aus dem Badezimmer schleppen, der Mann, der ebenfalls aus Marokko stammt, musste notoperiert werden.