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Leslie Runde
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Fünf Jahre Haft für Angeklagten im Prozess um Malte C.

Nuradi A. mit Anwälten im Gerichtssaal

Update Mittwoch, 12:30 Uhr

Knapp sieben Monate nach der tödlichen Attacke gegen Malte C. am Rande des Christopher Street Day in Münster gibt es ein Urteil. Das Landgericht sprach den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der 20-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsklinik für suchtkranke Straftäter an. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt.

Er hat nicht nur ein offenbar massives Alkoholproblem, sondern löste seine krankhafte Anspannung auch regelmäßig mit dem Konsum von Drogen. Mit dem Urteil folgte die 21. Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Transmanns Malte C. beim Christopher Street Day in Münster hat die Anklage eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert. Man werde beantragen, den 20-jährigen Angeklagten in einer Erziehungsanstalt unterbringen zu lassen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft heute (Dienstag) vor dem Landgericht Münster.

Der Verteidiger sprach sich für eine angemessene Jugendstrafe aus, nannte aber kein genaues Strafmaß. Dem Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er soll Malte C. im vergangenen August gegen den Kopf geschlagen haben. Der 25-jährige fiel daraufhin mit dem Hinterkopf auf das Pflaster und starb wenige Tage später an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Morgen (Mittwoch) will die Kammer ihr Urteil verkünden.