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Lisa Bensch
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Geschäfte bleiben trotz Notbremse vorerst geöffnet

Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Warendorf liegt nun auch am dritten Tag in Folge über der kritischen Marke von 100. Daher greift nun die so genannte „Notbremse“ des Landes NRW.

Allerdings bleiben der Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger mit Einschränkungen geöffnet.

Einkäufe in Bekleidungsgeschäften oder Baumärkten bleiben mit Termin und - das ist neu - tagesaktuellem negativem Corona-Schnelltest, möglich. Das gilt unter anderem auch für die Besuche in Museen, Bibliotheken oder Jugendsportgruppen.

Um das zu ermöglichen, hat der Kreis Warendorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat dieser Allgemeinverfügung zugestimmt. Sie tritt am Donnerstag (15. April) in Kraft.

Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich morgen (14. April) wie bisher mit einem Termin einkaufen gehen können.

Ab Donnerstag brauchen die Bürgerinnen und Bürger zum Termin auch einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Man wolle dem Einzelhandel in unseren Innenstädten eine Chance bieten, so Landrat Gericke. Er sei der Meinung, dass das Risiko beim Einkaufen mit Maske, Abständen, Hygienekonzept und tagesaktuellem negativen Schnelltest überschaubar sei.

Hintergrund: Grundsätzlich sieht die „Notbremse“ des Landes NRW die Schließung aller Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen (wie z. B. Supermärkte, Drogerien, etc.), vor. Wenn ein Kreis allerdings eine ausreichende Testkapazität nachweisen kann, sind Einkäufe auch in Geschäften, die über den alltäglichen Bedarf hinaus gehen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test möglich.

Diese Regelung gilt solange, bis die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Warendorf an sieben aufeinander folgenden Tagen wieder stabil unter dem Wert von 100 liegt.

Sollte das Bundesinfektionsschutzgesetz in der nächsten Zeit geändert werden, wird diese Regelung im Kreis Warendorf voraussichtlich nicht mehr Bestand haben können, da das Bundesrecht das Landesrecht verdrängen würde.

Das Projekt Modellkommune kann starten, wenn die Inzidenz im Kreis wieder stabil unter 100 liegt. Die Planungen für die Modellregion laufen weiter, heißt es aus dem Kreishaus.

Visualisierung des fertigen Komplexes. (Bild: BLB NRW)
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