Alle Fraktionen im Beckumer Schulausschuss waren sich am Abend einig, die Kardinal-von-Galen-Schule in Vellern so lange wie möglich zu erhalten. 2018 endet für die Schule eine Übergangsregelung nach dem NRW-Schulgesetz. Danach kann die Grundschule in Vellern nur noch als Teilstandort einer anderen Schule weiter betrieben werden. Dafür müsste sie dann mindestens 46 Schüler haben. Die Verwaltung soll jetzt dafür sorgen, dass die Vellerner Schule in einen Grundschulverbund überführt wird.