Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen in Münster begrüßt die Corona-Überbrückungshilfe, die heute von Bundeswirtschaftsminister Altmeier vorgestellt wurde.
Das von der Bundesregierung vorgestellte ‚Rettungspaket“ sei ein weiterer Meilenstein zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Fritz Jaeckel.
Das werde vielen Unternehmen das Überleben sichern.
Die Corona-Überbrückungshilfe gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe. Sie soll Solo-Selbstständige und Betriebe dabei unterstützen, die Auswirkungen des Lockdowns zu verkraften.
Antragsberechtigt sind alle hauptberuflich Solo-Selbstständigen und kleine wie mittelgroße Betriebe, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahres-monaten eingebrochen ist. Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden.
Das Land NRW hat zudem das Bundesprogramm um ein eigenes Zusatzprogramm ergänzt, über das Solo-Selbstständige für die Monate Juni bis August jeweils 1.000 Euro für den privaten Lebensunterhalt ansetzen können.
Die IHK berät ihre Mitgliedsunternehmen bei der Beantragung der Überbrückungshilfe.