Arbeitnehmer im Kreis Warendorf dürfen sich bei leichten Atemwegserkrankungen jetzt bis zu 14 Tage telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Bislang ging das nur eine Woche, teilt die AOK NORDWEST mit.
Die neue Regelung sieht außerdem vor, dass die Arztpraxis die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung direkt an den Versicherten schickt. Die Gesundheitskarte muss man nicht vorlegen. Es reicht eine mündliche Bestätigung der Versichertendaten. Voraussetzung für die telefonische AU ist, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt, heißt es von der AOK NORDWEST.
Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll so das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden.
Die Regelung ist zunächst bis zum 23. Juni befristet.