Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf und der Deutsche Gewerkschaftsbund Münsterland fordern jetzt auch Kurzarbeitergeld für Auszubildende. Bisher gibt es das nur für Beschäftigte, so wie für Leiharbeiter.
Derzeit gelten Bestimmungen wonach die Azubis bei einem Ausfall der Berufsausbildung, der nicht ihre Schuld ist, für sechs Wochen weiter Gehalt bekommen. Bei dieser Regelung wurde vor allen an Schäden in Betrieben gedacht, die durch eine Betriebsausfallversicherung abgedeckt werden können.
Wenn aber zum Beispiel ein Friseursalon aufgrund behördlicher Verordnungen in der Corona-Krise länger schließen muss, dann zahlt keine Versicherung. Unternehmen würde es also entlasten, wenn auch ihre Azubis dann Kurzarbeitergeld bekommen würden, heißt es von der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Münsterland.