Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil aus dem Missbrauchskomplex Münster aufgehoben. Es geht um das Strafmaß gegen die Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen aus Münster. Vor einem Jahr hatte das Landgericht Münster die Frau wegen Beihilfe durch Unterlassung zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Frau habe gewusst, dass ihr Lebensgefährte den zur Zeit des Urteils zwölfjährigen Jungen immer wieder schwer sexuell missbraucht habe, so das Münsteraner Gericht. Sie habe aber dagegen nichts unternommen. Der Junge sei schwer traumatisiert.
Dem Urteil an sich widersprach der BGH aber nicht, verlangte aber ein geringeres Strafmaß. Das Landgericht Münster muss sich deswegen noch einmal mit dem Fall beschäftigen.
Der Lebensgefährte der Verurteilten gilt als Drahtzieher im Missbrauchskomplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht.