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Leslie Runde
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Missbrauchskomplex von Münster: Revision verworfen

Teddy auf der Straße.

Symbolbild

Im sogenannten Missbrauchskomplex von Münster waren fünf Angeklagte vor gut zwei Jahren jeweils zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden.

Gegen das Urteil hatten sie Revision eingelegt

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision gegen die Urteile weitgehend als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Münster heute mit. Die Urteile sind rechtskräftig, ihre Strafen ändern sich somit nicht.

Deshalb waren sie vor Gericht

Unter anderem wurde der Hauptangeklagte Adrian V. aus Münster wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Einer der Tatorte war eine Gartenlaube in Münster, die inzwischen abgerissen ist.

Der IT-Techniker hatte sich gemeinsam mit anderen Männern teils über Tage in der Gartenlaube an den Opfern vergangen und Aufnahmen davon im Darknet verbreitet.

Jahrelang quälte er auch den Sohn seiner Lebensgefährtin, zum Tatzeitpunkt war der Junge nicht älter als zehn Jahre. Die Missbrauchsfälle sorgten bundesweit für Aufsehen.

Die Verhandlung vor Gericht dauerte

Über 50 Hauptverhandlungstage, über 70 Zeugen und zahlreiche Videos und Audioaufnahmen gab es, die Urteilsbegründung umfasste über 400 Seiten.