Die lange Geschichte rund um den gepfändeten Mops „Edda“ aus Ahlen geht in die nächste Runde. Jetzt muss sich auch das Oberlandesgericht in Hamm damit beschäftigen. Weil es im Schadenersatz-Prozess um das Tier Streit um einen Gutachter gibt, wird die nächste Instanz eingeschaltet.
Das OLG Hamm muss entscheiden, wie es in eigentlichen Verhandlung am Landgericht Münster weitergeht. Ein Experte hatte dort in seinem Gutachten Möpse als eine „der am schwersten von Qualzucht betroffenen Rassen“ bezeichnet. Wer einen Mops erwirbt, könne daher nicht davon ausgehen, dass der gesund sei. Die neue Besitzerin von Edda hält den Gutachter deshalb für befangen. Über diese Beschwerde entscheidet jetzt das Oberlandesgericht Hamm.
Die Zivilklage wird seit Mitte November in Münster verhandelt. Edda, die jetzt Wilma heißt, sorgt seit Anfang 2019 für Schlagzeilen: ein Beamter der Stadt Ahlen hatte das gepfändete Tier bei Ebay-Kleinanzeigen als kerngesund verkauft, die neue Besitzerin hatte aber unter anderem teure Augenoperationen bezahlen müssen.