Das Landgericht Münster hat einen 30-jährigen Beckumer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im Dezember einen 23-jährigen aus Beckum heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet hat. M.
Nach Ansicht der Richter war der 23-Jährige zur falschen Zeit am falschen Ort. Er sei ein Zufallsopfer gewesen. Es hätte auch jeden anderen treffen können, sagte uns eine Gerichtssprecherin.
Die Version des 30-Jährigen, wonach der Getötete bei einem Kung-Fu-Tritt „ins Messer gestützt“ sein soll, glaubte die vorsitzende Richterin nicht.
In der Urteilsbegründung wandte sie sich an die Familie des Opfers und sprach von einem „dramatischen Verlust“.
Dem 30-Jährigen sei es nur darum gegangen Aggressionen abzubauen und ein Ventil für seinen angestauten Frust zu finden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.