Ab heute sind Corona-Bürgertests im Kreis Warendorf in der Regel nicht mehr kostenlos. Wer nicht zu einer Risikogruppe gehört, muss drei oder mehr Euro zahlen. Vieles war schon bekannt, am späten Abend kam die entsprechende Verordnung vom Land heraus. Die Testzentren im Kreis Warendorf mussten sich über Nacht darauf vorbereiten, die Testapotheken auch.
Wie das konkret ablaufen soll, teilte uns der Apothekerverband Westfalen-Lippe AVWL mit.
Also die Menschen, die sich testen lassen wollen, sollten unbedingt entsprechende Nachweise dabei haben, zum Beispiel Kinderausweis, Mutterausweis oder Arztbescheinigung.
Es werde dann geprüft, ob die Bürgertests dann kostenfrei sind oder ob man einen Kostenanteil von 3 Euro doch bezahlen muss. Wer sich einfach nur so sich testen lassen will, der muss komplett zahlen. Kostenfreie Corona-Schnelltests gebe es zum Beispiel noch für Kinder unter fünf Jahren sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Eine Eigenbeteiligung müssten zum Beispiel Menschen bezahlen, die sich vor dem Besuch bei älteren Angehörigen zur Sicherheit testen lassen wollen.
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hat eine Liste zur Orientierung zusammengestellt:
Kostenfreie Schnelltests
Wer hat einen Anspruch? Welcher Nachweis ist vorzulegen?
Kinder unter 5 Jahren: z.B. Kinderreisepass
Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, die zum Zeitpunkt der Testung nicht geimpft werden können: z.B. vom Arzt ausgestellter Mutterpass
Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können: Bescheinigung des Arztes
Corona-Infizierte, die ihre Isolation beenden wollen: schriftliche Absonderungsanordnung des Gesundheitsamts oder ein positives PCR-Testergebnis
Personen, die beispielsweise einen Bewohner im Pflegeheim oder einen Patienten im Krankenhaus besuchen wollen: Es muss glaubhaft gemacht werden, dass eine Person im Pflegeheim oder Krankenhaus besucht werden soll, z.B. durch eine Bescheinigung der Einrichtung
Personen, die mit einem Corona-Infizierten in demselben Haushalt leben: Nachweis über das Testergebnis des Infizierten und über die übereinstimmende Adresse
Pflegende Angehörige: Entsprechende Bestätigung
Zuzahlung von 3 Euro
Wer hat einen Anspruch? Welcher Nachweis ist zu erbringen?
Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen: z.B. Eintrittskarte zur Veranstaltung, Selbstauskunft
Personen, die am selben Tag Kontakt zu einer Person ab 60 Jahren haben oder zu einer Person mit Vorer-
krankungen und hohem Risiko einer schweren Covid-Erkrankung:Es muss glaubhaft gemacht werden, dass der Kon-
takt am selben Tag stattfindet, Selbstauskunft
Personen, deren Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt: Status-Anzeige in der Warn-App