Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Lockdown im Kreis Gütersloh aufgehoben.
Ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, hieß es vom Gericht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück hätte das Land NRW eine differenziertere Regelung erlassen müssen.
Die Infektionszahlen sind im Kreis extrem unterschiedlich. Die meisten Infizierten wohnen in Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück, während es in anderen Kommunen des Kreises keinen besonderen Anstieg zu verzeichnen gibt.