Im Prozess um das tote Baby von Diestedde sind vor dem Landgericht Münster die Schluss-Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre Jugendhaft wegen Totschlags. Die Nebenklage liegt mit ihrem Strafmaß noch etwas darüber – sie fordert sechseinhalb Jahre Jugendhaft für die 19-Jährige Mutter und die Übernahme der Gerichtskosten. Die Verteidigung hat hingegen Zweifel an der Todesursache des kleinen Jungen. Der Antrag Umstände noch genauer zu klären, lehnte das Gericht aber ab. Zur Begründung hieß es, drei unabhängige Gutachter hätten übereinstimmend und glaubhaft versichert, dass der Medikamenten-Cocktail aus Schlafmitteln, Antidepressiva und Hustensaft toxisch war. Keins der Medikamente hätte darüber hinaus einem Säuglich verabreicht werden dürfen. Dennoch bleib die Verteidigung bei ihrer Strategie und forderte einen Freispruch für seine Mandantin. Sollte das Gericht dieser Ansicht nicht folgen, fordert die Verteidigung zumindest eine Strafe, die deutlich unter dem geforderten Maß liegt. Das Urteil fällt morgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, weil nach Jugendstrafrecht geurteilt wird.