Das Verfahren rund um den gepfändeten und im Internet verkauften Mops aus Ahlen wird wohl doch nicht so schnell zu Ende gehen. Vor dem Landgericht Münster wird der Prozess am 4. Dezember fortgesetzt.
Dabei geht es jetzt nur noch um Schadensersatz und die Frage, ob der Mops krank oder gesund war als die Klägerin ihn Ende letzten Jahres kaufte. Nicht mehr darum, ob seine Pfändung rechtens war - diesen Punkt hat der Richter herausgenommen.
Klägerin Michaela Jordan sagte uns, wie sie das Verhalten der Stadt Ahlen empfindet:
Der Anwalt der Klägerin geht davon aus, dass das Urteil zu ihren Gunsten ausfallen wird.