Nach den erneuten sogenannten „Spaziergängen“ von Impf-gegnern und Corona-Kritikern haben wir auch bei der Stadt Ahlen nachgefragt. Zuständig für Versammlungen sei zunächst die Kreispolizeibehörde. Auch unangemeldete Versammlungen genießen den Schutz des Grundgesetzes und der Polizei, heißt es aus dem Ahlener Rathaus.
„Unangemeldet“ heiße nicht „verboten“. Zu ihrer Auflösung bedarf es als Voraussetzung, dass von der Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Diese haben bei Aufzügen im Kreis Warendorf offenbar nicht vorgelegen, anders als in anderen Kommunen/Kreisen bundesweit. Verstöße gegen Coronaschutzregeln werden durch die örtliche Ordnungsbehörde verfolgt.
Die Maskenfreiheit unter 750 Teilnehmenden galt während der letzten Wochen und Monate. In der seit Sonntag gültigen Fassung ist die Regelung verschärft worden, heißt es aus Ahlen: Mindestens eine medizinische Maske ist zu tragen, soweit alle Personen unabhängig von einem Test- oder Immunisierungsnachweis Zugang zu der Veranstaltung oder Versammlung haben.
Weitergehende Regelungen könnten in der Genehmigung angemeldeter Veranstaltungen erfolgen, die in Rede stehenden „Spaziergänge“ erfolgen allerdings in der Regel unangemeldet, so der Pressesprecher der Stadt Ahlen.
Unabhängig davon stellt sich eine Überprüfung von Abständen innerhalb einer sich bewegenden Versammlung als sehr schwierig, wenn nicht unmöglich dar. Gleichwohl sei die Ordnungsbehörde bei den „Spaziergängen“ vor Ort und stimme sich mit der Polizei ab.