Geschäfte in NRW und damit auch im Kreis Warendorf dürfen an den Adventssonntagen und am Sonntag nach Neujahr nicht öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster heute entschieden.
Die Industrie- und Handelskammer IHK Nord Westfalen zeigte sich am Nachmittag über diese Entscheidung enttäuscht. Das Weihnachtsgeschäft sei für die Einzelhändler enorm wichtig – gerade auch in Coronazeiten, so die IHK.
Viele Händler machen sich Sorgen und hatten auf die Möglichkeit der Sonntagsöffnung im Dezember gehofft, hieß es weiter. Im Weihnachtsgeschäft wird sich für viele Händler entscheiden, wie sie das Jahr überstehen.
Die IHK hofft jetzt, dass viele Menschen ihre Geschenke im lokalen Einzelhandel kaufen.
Die Vereinte Gewerkschaft Ver.di hatte gegen die geplanten verkaufsoffenen Sonntage geklagt – gegen das Land NRW.
Das Land wollte die verkaufsoffenen Sonntage ermöglichen, um den Einzelhändlern in Corona-Zeiten zu helfen.