Die Staatsanwaltschaft Münster hält Ermittlungen im Fall des Springreiters Ludger Beerbaum nicht für ausgeschlossen. Man habe ein Auge drauf, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Sender RTL hatte dem 58-jährigen Olympiagewinner in einem Beitrag bei «RTL Extra» Tierquälerei vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt ab, ob die Deutsche Reiterliche Vereinigung FN mit dem Filmmaterial auf sie zukommt. Der Verband hatte gestern erklärt, er wolle die Staatsanwaltschaft über den Beitrag informieren – damit sie den Sachverhalt auf Grundlage des Tierschutzgesetzes bewerten könne.
In einem möglichen Ermittlungsverfahren könnte auch geprüft werden, inwieweit ein Zusammenhang mit dem Verfahren aus dem vergangenen Jahr bestehe, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
In dem RTL-Beitrag wird Beerbaum vorgeworfen, die unerlaubte Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt haben - das wies Beerbaum, der sich aktuell in Florida befindet, vehement zurück.