Nach dem Winter steht auf vielen Straßen jährlich die Beseitigung der Frostschäden an. Auf Landes- und Bundesstraßen ist dafür der Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig.
Besondere Mittel für die Beseitigung von Frostschäden gibt es nicht, die zählen unter die sogenannten Einzelschäden. Die werden meist im Tagesgeschäft, bei der täglichen Streckenkontrolle durch die Straßenmeistereien aufgenommen. Dann werden sie gesammelt an Bauunternehmen ausgeschrieben. Für den Kreis Warendorf stehen dafür im Haushalt rund 100.000 Euro bereit.
Sollten in den nächsten Wochen durch einen möglichen Wintereinbruch noch erhebliche Frostschäden entstehen, werden die entweder noch dazugezählt oder bei größeren Schäden in eigenen Ausschreibungen erfasst.