Im Fall des Ahleners, der in der Silvesternacht seine Frau erwürgt haben soll, fordert der Staatsanwalt zwölf Jahre Haft wegen Totschlags. Vor dem Landgericht Münster sind gestern die Plädoyers vorgetragen worden. Der Staatsanwalt unterstellte dem Angeklagten eine direkte Tötungsabsicht. Er habe während der Tat eine anhaltende Brutalität an den Tag gelegt. Die Verteidigung verzichtete darauf, für ein bestimmtes Strafmaß zu plädieren. Wegen der Erinnerungslücke des Angeklagten lasse sich nicht endgültig klären, wie es zu der Tat gekommen sei. Dieses Blackout nahm der Staatsanwalt dem Angeklagten nicht ab. Das Urteil soll am 11. August gesprochen werden.