Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen das Deutsche Milchkontor – DMK- eingestellt. Dabei ging es um zu lange Kündigungsfristen für die Milchbauern, die unter anderem das DMK in Everswinkel beliefern. Inzwischen sind diese Fristen allerdings heruntergesetzt worden. Die Wettbewerbssituation habe sich verbessert, seit die Kündigungsfrist von zwei auf ein Jahr heruntergesetzt wurde, heißt es vom Kartellamt. Dennoch sieht die Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft – AbL - mit Sitz in Hamm die Einstellung des Verfahrens kritisch: Sie beklagt, dass sich an der Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft nichts geändert habe. Das mache das Wechseln für Milchbauern weiterhin schwer. Wer das DMK verlässt und zu einer anderen Genossenschaft will, muss dadurch mindestens für ein Jahr doppelte Anteile zahlen, so die AbL.