Im Vergewaltigungsprozess vor dem Landgericht Münster haben die beiden Angeklagten aus Everswinkel und Billerbeck von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Sexuelle Handlungen gaben der 17-jährige und der 19-jährige zwar über eine Erklärung ihrer Anwälte zu. Sie behaupten aber, dass die Frauen einverstanden waren und keine Gewalt angewendet wurde.
Die Anklage lautet ganz anders: Demnach hatten sie die jungen Frauen im Sommer 2017 in die elterliche Wohnung des Everswinklers eingeladen und mit ihnen Alkohol getrunken. Anschließend sollen sie sie in verschiedene Zimmer gezerrt und sich dort brutal an ihnen vergangen haben. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.