Oelde kann seinen verkaufsoffenen Sonntag in drei Tagen nicht auf Bereiche außerhalb der Innenstadt ausweiten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster jetzt per Einstweiliger Anordnung gestoppt. Die Stadt wollte ursprünglich eine NRW-Gesetzesänderung vom 21. März ausnutzen – und neben der Innenstadt den Läden im gesamten Stadtgebiet – außer den Ortsteilen – den offenen Sonntag erlauben. Dagegen zog die Gewerkschaft Verdi mit einem Anztrag vors Verwaltungsgericht. Aufgrund der Kurzfristigkeit sei der nötige Beschluss durch Rat oder Hauptausschuss der Stadt Oelde nicht mehr möglich, argumentierte Verdi, und bekam damit Recht.