Der zweite Prozesstag im Rollstuhlmord von Beelen hat beim Landgericht Münster am Vormittag überraschend begonnen: Der Verteidiger des angeklagten Polen aus Oelde hat die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Die Staatsanwaltschaft will sich am Nachmittag dazu äußern. Laut Verteidiger bestünde kein dringender Tatverdacht mehr. Die DNA-Spuren seines Mandanten auf den Rindenresten eines Holzscheits, mit denen der 71jährige Beelener auf dem Kopf geschlagen wurde, sollen von der Gartenarbeit herrühren, so der Verteidiger. Denn der jetzt 50jährige Pole hat dort gelegentlich gearbeitet. Und der Geldbetrag in Höhe von gut 15.000 Euro, der bei der Wohnungsdurchsuchung bei ihm gefunden wurde, könnte auch durch Schwarzarbeit verdient worden sein. Das Opfer selbst lebte von einer kleinen Rente. Laut Verteidiger konnte der Rentner in Beelen deswegen überhaupt nicht so viel Geld sparen. Das Gericht muss über die Haftentlassung entscheiden.