Von Sabine Meuter, dpa
Trotz Eis, Schnee und Glätte wollen Autofahrer sicher ans Ziel kommen. Hier geben Profis Tipps, was Sie an kalten Wintertagen im Auto dabei haben sollten, was Sie am besten vor der Fahrt tun und wie Sie auf glatten Straßen sicher fahren.
Außerdem erfahren Sie, wann Ihr Wagen Winterreifen braucht - und wie Sie eine vereiste Tür aufbekommen.
Was tun, wenn das Auto eingeschneit ist und die Fensterscheiben vereist sind? Mit den richtigen Hilfsmitteln können Sie Eis und Schnee mühelos entfernen. Gerhard von Bressensdorf, Präsident der Deutschen Fahrlehrer Akademie, empfiehlt dieses Zubehör:
Wichtig: Das Enteisungsspray müssen Sie beim Aussteigen natürlich immer mitnehmen. Achten Sie beim Kauf auf umweltfreundliche Sprays.
Natürlich können Sie Schmutz vorbeugen, indem Sie vor dem Einsteigen ins Fahrzeug Kleidung und Schuhe abklopfen. Helfen Sie mit einer Bürste nach, falls sich der Schnee nicht sofort löst.
Weitere Tipps dazu gibt Constantin Hack vom Auto Club Europa (ACE):
Sind die Scheiben voller Eis und Schnee, müssen Sie für freie Sicht sorgen, um sicher unterwegs zu sein und kein Bußgeld zu riskieren. Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV) rät:
Vorsicht: Setzen Sie keinen Föhn oder heißes Wasser ein, um Eis zum Tauen zu bringen. «Dadurch kann die vereiste Scheibe aufgrund des Temperaturunterschieds reißen», warnt Reichel.
Bloß nicht: Verwenden Sie bei vereisten Scheiben keine scharfkantigen Nothelfer, etwa eine CD-Hülle. Auch zu viel Druck sollten Sie vermeiden, sonst wirken Schmutzpartikel wie Schmirgelpapier. Beides kann unschöne Kratzer auf der Frontscheibe verursachen.
Sammelt sich Schnee in den Radkästen, droht Gefahr. Gefriert der Schnee, kann die entstandene Eisschicht den Abstand zwischen Reifen und Radkasten verringern - und die Lenkfähigkeit einschränken.
Was tun? ACE-Experte Constantin Hack gibt diese Tipps:
Handeln Sie in weiser Voraussicht. «Meist ist nicht das Schloss eingefroren, sondern die Türgummis sind festgefroren», sagt ACE-Experte Constantin Hack.
So können Sie das verhindern:
Streichen Sie vorbeugend eine dünne Schicht Glycerin auf die Gummis. Denken Sie dabei auch an die Dichtungen am Kofferraum und an der Heckklappe. Alternativen zu Glycerin sind:
Tipp: «Reinigen Sie vor dem Auftragen die Gummierungen mit warmem Wasser und einem Schwamm», rät Hack. Sie können auch Gummireiniger verwenden. Dann alles schnell trocknen, damit nichts vereist.
Und wenn sich die Tür trotzdem nicht öffnen lässt?
Reißen Sie die Tür keinesfalls gewaltsam auf. «Das beschädigt die empfindliche Gummidichtung», erklärt Hack. Prüfen Sie stattdessen, ob sich möglicherweise eine andere Autotür öffnen lässt und Sie so ins Innere und auf den Fahrersitz gelangen können.
Tipp: Stemmen Sie sich mit Ihrem Körper gegen die Tür und üben Sie so etwas Druck von außen auf die Tür aus. «Häufig löst sich so auch das Eis in den Zwischenräumen der Dichtungen», sagt Hack.
Damit Sie trotz Eis und Schnee sicher ans Ziel gelangen, gibt Fahrlehrer von Bressensdorf einige Empfehlungen:
Bleiben Sie ruhig. Jetzt heißt es: «Kupplung treten und gefühlvoll bremsen», sagt Fahrlehrer von Bressensdorf.
Danach gibt es zwei Szenarien:
Tipp: Vorausschauend und besonders gefühlvoll fahren, bremsen, lenken und kuppeln. Schalten Sie bei niedriger Drehzahl zurück - so behalten Sie die Kontrolle über das Fahrzeug.
Winterreifen und Schneeketten - Pflicht oder nicht? Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, aber eine situative. Das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben müssen - bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte. Die Faustformel, dass Winterreifen von «O bis O» - also von Oktober bis Ostern - aufs Fahrzeug gehören, bietet grobe Orientierung. «Rechtlich hat sie jedoch keinerlei Relevanz», sagt Gerhard von Bressensdorf. Eine Schneekettenpflicht besteht in Deutschland nur dort, wo das Verkehrsschild 268 darauf hinweist. Erkennbar ist das Schild an einem Reifen mit Schneekette auf blauem Hintergrund. Autofahrer dürfen dann nur noch mit Schneeketten weiterfahren, mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer pro Stunde. Welche Regeln gelten und was droht bei Verstößen? Folgende Regeln ergeben sich aus dem Deutschen Bußgeldkatalog und der Straßenverkehrsordnung: Winterreifenpflicht: Autofahrer, die mit Sommerreifen am Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte unterwegs sind, müssen ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhalten einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Schneekettenpflicht: Wer ohne Schneeketten auf entsprechend markierten Straßen unterwegs ist, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Freie Sicht: Wer bei einer vereisten Frontscheibe des Fahrzeugs nur ein Guckloch und nicht die gesamte Scheibe freikratzt, riskiert ein Bußgeld von 10 Euro. Ist das Autodach nicht von Schnee befreit, liegt die Summe bei 25 Euro. Bei einem zugeschneiten Kennzeichen droht ein Bußgeld von 5 Euro. Eiskratzen bei laufendem Motor: Das ist wegen der Lärmbelästigung und unnötigen Abgasbelastung verboten. Geregelt ist dies in der Straßenverkehrsordnung (Paragraph 30, Absatz 1) . Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.