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Oliver Behrendt
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Fußballfreundschaftsspiele im Kreis Warendorf sind wieder erlaubt

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen genehmigt ab sofort wieder Freundschafts- und Testspiele Dafür sind folgende Voraussetzungen für die Genehmigung von Testspielen zwingend zu erfüllen:
- Nicht mehr als 30 Personen üben nicht-kontaktfrei Sport aus (Triner und Betreuer zählen nicht dazu)
- Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" des Landes NRW
- Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-) Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen
- Komplette Datenerfassung der Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit
- Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 100 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.

Ferner weist der FLVW darauf hin, dass es für Freundschaftsspiele keine verpflichtenden Ansetzungen gibt und die Schiedsrichter sich nur freiwillig zur Leitung von Freundschaftsspielen bereit erklären können. Für den Jugendfußball können aktuell noch keine Test- und Freundschaftsspiele genehmigt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind wegen des Lockdowns im Kreis Gütersloh der östliche Kreis Warendorf.

Aktueller Hinweis: Aufgrund des erfolgten Lockdowns im gesamten Kreis Warendorf dürfte diese Freigabe wohl wieder hinfällig sein.