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Kevin Zimmer
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KSB zu den aktuellen Regeln im erneuten Corona-Lockdown im Kreis

In Folge des Corona-Ausbruchs in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück aktiviert die Landesregierung die zweite Stufe des Lockdowns. Damit gelten im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf wieder bestimmte Einschränkungen im öffentlichen Leben. Betroffen davon ist auch der Sport im Kreis Warendorf, wie unter § 3 der Verordnung zu lesen ist.

Verboten sind zunächst bis zum 30. Juni folgende Sportangebote:

  • Sportangebote in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios,
  • die Ausübung von Kontaktsportarten auch im Freien,
  • das Betreten von Sportanlagen durch Zuschauer,
  • der Betrieb von Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Wellnesseinrichtungen, auch in Verbindung mit Beherbergungsbetrieben.