In Folge des Corona-Ausbruchs in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück aktiviert die Landesregierung die zweite Stufe des Lockdowns. Damit gelten im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf wieder bestimmte Einschränkungen im öffentlichen Leben. Betroffen davon ist auch der Sport im Kreis Warendorf, wie unter § 3 der Verordnung zu lesen ist.
Verboten sind zunächst bis zum 30. Juni folgende Sportangebote: