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Leo Arrighy
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Auch Jugendfußballer dürfen wieder Freundschaftsspiele austragen

Ab dem 1. Juli sind auch Freundschaftsspiele im Jugendfußball wieder zulässig. Bei der Durchführung sind die Regelungen analog zum Seniorenbereich einzuhalten. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Kreis Warendorf appelliert der Verbands-Jugendausschuss mit Blick auf die zulässige Durchführung von Freundschaftsspielen an die Vernunft. "Gerade im Kinder- und Jugendfußball tragen der Verband, die Kreise und die Vereine eine hohe Verantwortung - und aktuell besonders für die Gesundheit der Aktiven", sagt der Vorsitzende Harald Ollech. Dennoch bleiben die Coronaschutzverordnung und weitere ergänzende behördliche Anordnungen rechtliche Grundlagen für das gesellschaftliche Leben und somit auch für den Sportbetrieb. Deswegen sind folgende Voraussetzungen für die Genehmigung von Testspielen zwingend notwendig:
· Nicht mehr als 30 Personen (Spieler und Schiedsrichter) üben nicht-kontaktfrei Sport aus (Trainer und Betreuer zählen nicht dazu)

· Erfüllung aller Hygienevorschriften und Beachtung der Infektionsschutzstandards laut Corona-Schutzverordnung und der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" des Landes NRW

· Hygienekonzepte sind den lokalen (Gesundheits-) Behörden vorzulegen und mit diesen abzustimmen

· Komplette Datenerfassung der Sportler zwecks Rückverfolgbarkeit

· Zuschauer sind bis zu einer Personenanzahl von maximal 100 unter Wahrung der Abstandregeln zugelassen. Auch hier müssen Personendaten zwecks Rückverfolgung erfasst werden.