Das Land Nordrhein-Westfalen wird übermorgen weitere Lockerungen für den Lokalsport auch im Kreis Warendorf freigeben. Hier die wichtigsten Änderungen:
Offiziell heißt es weiter:
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass für kommunale Sportstätten – solange es keine anderslautenden Vereinbarungen mit den nutzenden Vereinen gibt – die Kommunen für die Betriebssicherheit und damit auch für die Umsetzung entsprechender baulicher oder materieller Hygienevorkehrungen zuständig sind. Sollte aber die Umsetzung der vorgeschriebenen Hygiene- und Verhaltungsregelungen aufgrund kommunaler Gegebenheiten kurzfristig nicht möglich sein, kann es zu späteren Öffnungen von Sportanlagen kommen. Für vereinseigene Anlagen sind natürlich die Vereine in der Verantwortung, die Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen.