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Stephan Kaiser
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Teilnahmebedingungen Kindergeburtstag bei Radio WAF

Besondere Teilnahmebedingungen zum Kindergeburtstag bei Radio WAF

Mit der Teilnahme an der Aktion „Kindergeburtstag bei Radio WAF“ erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die nachfolgende Teilnahmebedingungen sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an: 

1) Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 9. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Aus versicherungstechnischen Gründen muss mindestens ein Elternteil/Betreuer pro Gruppe anwesend sein.

2) Ablauf

Radio WAF bietet Ihrem Kind die Möglichkeit, einen unvergesslichen Kindergeburtstag im Sender zu feiern.

Dabei zeigen wir den Kinder das Studio - und erklären wie die Musik ins Radio kommt. 

Zur Stärkung gibt es Muffins oder Kuchen sowie Getränke und als tolle Erinnerung wird dann noch eine CD mit den Kindern aufgenommen, die das Geburtstagskind zugeschickt bekommt.

Möglich ist eine Teilnahme mit bis zu 10 Kindern und bis zu 2 Erwachsenen als Begleitung. Die Kinder sollten mindestens 9 Jahre alt sein.

In der Veranstaltung „Kindergeburtstag“ enthalten sind: 

  • Senderführung
  • Muffins/Kuchen
  • Getränke
  • CD Aufnahme

Aus organisatorischen Gründen können wir die Kindergeburtstagsfeier nur samstags zwischen 14 und 17 Uhr anbieten - das Ganze dauert rund 90 Minuten.

Inhalt und Umfang des Angebots „Kindergeburtstag bei Radio WAF“ obliegt den Mitarbeitern von Radio WAF.

3) Teilnahme und Kosten

Möglich ist eine Teilnahme mit bis zu 10 Kindern und bis zu 2 Erwachsenen als Begleitung.

Die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten/Betreuer besteht für die Zeit des gesamten Besuches fort.

Den Anweisungen der Radio WAF-Mitarbeiter ist Folge zu leisten.

Als Kostenbeitrag werden für  eine Feier mit 8 Kindern 100,00 € berechnet, die bar vor Ort zu zahlen sind. Für jedes weitere Kind kommt ein Kostenbeitrag von 10,00 € hinzu.

4) Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5) Haftungsausschluss:

Radio WAF haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion entstehen, es sei denn, Radio WAF bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

6) Aktionsanbieter

Anbieterin der Aktion ist die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Warendorf e. V., Schweinemarkt 3, 48231 Warendorf (kurz: Radio WAF)

Warendorf, den 13. Dezember 2018