Das Landgericht Münster hat im Berufungssprozess gegen den "Müllsammler" aus Kinderhaus das Urteil gesprochen: Der Angeklagte wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt - unter anderem wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruchs und wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Im Sommer hatte das Amgericht Münster ihn schon dazu verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte heute in ihrem Plädoyer drei Jahre Haft gefordert. Für sie gab es keine Hinweise darauf, dass die Taten nicht wie vorgeworfen stattgefunden haben.
Ganz anders sahen es die Anwälte des Angeklagten. Sie forderten eine Haftstraße von maximal zwei Jahren, die somit auch zur Bewährung hätten ausgesetzt werden können.