Im Februar vergangenen Jahres war gegen einen Stallbesitzer aus Oelde-Lette Anzeige erstattet worden. Er soll Pferde misshandelt haben. Der Fall sorgte für großes Aufsehen, das Kreisveterinäramt hatte damals mit Hilfe der Polizei fünfzehn Pferde vom Reiterhof geholt und woanders untergebracht. Jetzt gibt es einen Strafbefehl gegen den Stallbesitzer.
Das Amtsgericht Beckum hat eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für den Stallbesitzer festgesetzt – wegen des Vorwurfes des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in neun Fällen. Sie wurde auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem darf der Mann drei Jahre keine Tiere halten.
Der Angeklagte hatte demnach Pferde mit einer Mistgabel oder einer Schaufel geschlagen bzw. gestochen. Konkret geht um Fälle zwischen Dezember 2022 und Januar 2023.
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Sollte der Angeklagte keinen Einspruch einlegen, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Sollte der Angeklagte fristgerecht Einspruch einlegen, wird das Gericht einen Verhandlungstermin anberaumen.