Das geplante Feuerwehrgerätehaus an der Ostbeverner Straße in Telgte darf doch gebaut werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden – und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster aufgehoben. Die Bagger werden aber noch nicht anrollen.. Das hat mehrere Gründe. Denn Telgte baut gerade an einem weiteren Feuerwehrgerätehaus, in Westbevern. Das habe Priorität, auch weil man da schon weiter sei, so Bürgermeister Wolfgang Pieper. Außerdem müssen die Planungen für die Ostbeverner Straße wieder auf aktuellen Stand gebracht werden, unter anderem auch weil der Brandschutzplan der Stadt mittlerweile weiterentwickelt wurde. Seit April 2017 hatet sich nichts getan an der Ostbeverner Straße. Damals hatte das Verwaltungsgericht Münster den Bau gestoppt. Anwohner hatten geklagt, weil sie eine Lärmbelästigung durch die ein- und ausrückenden Einsatzfahrzeuge befürchteten.