Das Urteil gegen den sogenannten Müllsammler aus Münster-Kinderhaus ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Mannes als unbegründet verworfen.
Der Mann muss für zwei Jahre und 8 Monate ins Gefängnis. Die Untersuchungshaft, in der aktuell war, wird angerechnet.
Das Landgericht Münster hatte den Müllsammler im vergangenen November im Berufungsverfahren unter anderem wegen Körperverletzung und wegen Kranbesetzung verurteilt.