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Ina & Simon
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Müllsammler und Krankletterer aus Münster bleibt im Gefängnis

Archivfoto

Das Urteil gegen den sogenannten Müllsammler aus Münster-Kinderhaus ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Revision des Mannes als unbegründet verworfen.

Der Mann muss für zwei Jahre und 8 Monate ins Gefängnis. Die Untersuchungshaft, in der aktuell war, wird angerechnet.

Das Landgericht Münster hatte den Müllsammler im vergangenen November im Berufungsverfahren unter anderem wegen Körperverletzung und wegen Kranbesetzung verurteilt.