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Kerstin Pelster
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Neue gesetzliche Regeln beim Drohneneinsatz in der Landwirtschaft

Symbolfoto

Kameradrohnen sind in vielen Bereichen durch EU-Gesetze eingeschränkt. Für den Einsatz in der Landwirtschaft und zum Tierschutz gibt es jetzt aber neue gesetzliche Regeln.

Viel geringerer Abstand zu Häusern möglich

Bisher musste ein Abstand von 150 Metern zu Wohn- oder Nutzbebauung eingehalten werden. Auf Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gilt jetzt aber ab sofort eine 1:1-Regel – der Mindestabstand kann auf 10 Meter reduziert werden, wenn entsprechend tief geflogen wird.

Drohneneinsatz, um Rehkitze zu schützen

Der Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Warendorf, Matthias Quas, begrüßt das. Drohnen werden immer häufiger eingesetzt – zum Beispiel um Rehkitze vor dem Mähen auf Weiden zu finden:

Das Ministerium setze sich für weitere Verbesserungen beim Drohneneinsatz für Landwirte ein, etwa zum Ausbringen von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung, hieß es weiter.