Kameradrohnen sind in vielen Bereichen durch EU-Gesetze eingeschränkt. Für den Einsatz in der Landwirtschaft und zum Tierschutz gibt es jetzt aber neue gesetzliche Regeln.
Bisher musste ein Abstand von 150 Metern zu Wohn- oder Nutzbebauung eingehalten werden. Auf Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gilt jetzt aber ab sofort eine 1:1-Regel – der Mindestabstand kann auf 10 Meter reduziert werden, wenn entsprechend tief geflogen wird.
Der Geschäftsführer des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Warendorf, Matthias Quas, begrüßt das. Drohnen werden immer häufiger eingesetzt – zum Beispiel um Rehkitze vor dem Mähen auf Weiden zu finden:
Das Ministerium setze sich für weitere Verbesserungen beim Drohneneinsatz für Landwirte ein, etwa zum Ausbringen von Nützlingen bei der Schädlingsbekämpfung, hieß es weiter.