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Natascha Wittmaack
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Nachrichten aus dem Kreis Warendorf

Draußen keine generelle Maskenpflicht im Kreis Warendorf

Aufgrund zahlreicher Anfragen im Kreishaus und in den Rathäusern zum Thema Masken-Pflicht teilt der Corona-Krisenstab des Kreises mit, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Kreis Warendorf im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht verpflichtend sei. 

Anders sei derzeit die Situation in Ahlen: Aufgrund der aktuell besonders hohen Infektionszahlen in der Stadt besteht dort eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung überall dort, wo Menschen im öffentlichen Raum dichter und/oder länger zusammenkommen. Im ganzen Kreisgebiet gilt eine Maskenpflicht unabhängig vom Abstand unter anderem auf Wochenmärkten und bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in Museen sowie im Kino und Theater auch am Sitzplatz. In öffentlichen Gebäuden gebe es keine grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, heißt es vom Kreis Warendorf. Jeder Eigentümer von öffentlichen und privaten Gebäuden könne durch sein Hausrecht für sein Gebäude eine Maskenpflicht aussprechen. Dies habe zum Beispiel die Stadt Ahlen für ihre Gebäude bereits so geregelt.

Unabhängig von den bestehenden Corona-Regelungen empfiehlt der Corona-Krisenstab des Kreises aber dringend, in öffentlichen Bereichen, in denen regelmäßig kein Abstand von 1 Meter 50  einzuhalten sei, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.